Deutsche Bundespost

Deutsche Bundespost
I
Deutsche Bundespost
 
[Abk. DBP], ehemalige deutsche Bundesbehörde, welche der wichtigste Träger des Nachrichtenverkehrs im Gebiet der (alten) Bundesrepublik war. Die Bundespost wurde in unmittelbarer Bundesverwaltung geführt und unterstand dem heute ebenfalls nicht mehr bestehenden Bundespostministerium. Die am 1. 4. 1950 gegründete Behörde hatte sowohl im Bereich des Brief- und Paketdienstes als auch bei Telefon, Telegrammen usw. ein uneingeschränktes Monopol. Im Zuge der Postreform wurde sie 1989 zunächst in die Unternehmensbereiche DBP Postdienst, DBP Postbank und DBP Telekom aufgeteilt, aus denen 1995 die selbstständigen Unternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG hervorgingen. Alle drei Firmen sind heute privatisiert, allerdings hält der Staat nach wie vor einen Teil der Aktien. Während die Deutsche Post AG in Deutschland bei Standardbriefen nach wie vor ein Monopol besitzt, ist der Telekommunikationsmarkt mittlerweile vollständig liberalisiert.
II
Deutsche Bundespost,
 
Abkürzung DBP, ehemaliger wichtigster Träger des Nachrichtenverkehrs in Deutschland. Die DBP wurde in unmittelbarer Bundesverwaltung geführt (nach Art. 87 GG) und vom Bundesminister für Post und Telekommunikation unter Mitwirkung eines Verwaltungsrates geleitet. Sie wurde am 1. 4. 1950 gegründet, nachdem 1947 im Vereinigten Wirtschaftsgebiet eine Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen gebildet worden war. Das Vermögen war Sondervermögen des Bundes mit eigener Haushalts- und Rechnungsführung. Von den Betriebseinnahmen mussten Abgaben an den Bund geleistet werden. Die DBP hatte (1990) 537 225 Bedienstete. Sie wurde nach den Grundsätzen der Verkehrs-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik verwaltet und trug den Interessen der deutschen Volkswirtschaft Rechnung. Diese im Vergleich zur damaligen Deutschen Bundesbahn stärkere Bindung an die politischen Instanzen hatte ihren Grund im Postregal und im Postzwang. Die DBP war in erster Linie Trägerin des Nachrichtenverkehrs; daneben traten andere Dienstleistungsbereiche wie Kleingutverkehr, Postgirodienst und Postsparkassendienst; verstärkt bemühte sie sich, sowohl neue Dienstleistungen anzubieten (Bildschirmtext, Datapost, Telefax, Teletex) als auch bereits bestehende Dienste durch neue Technologien leistungsfähiger zu machen. Besondere Bemühungen galten dabei dem Fernmeldebereich. Seit 1987 wurde diskutiert, das Fernmeldemonopol zu lockern, um privaten Anbietern den Zugang zum Telekommunikationsmarkt zu ermöglichen. - Im Zuge der Postreform bildeten sich 1989 aus der DBP die selbstständigen Unternehmensbereiche DBP Postdienst, DBP Postbank und DBP Telekom. Nach Privatisierung dieser Bereiche existieren seit dem 1. 1. 1995 die Unternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG, wobei zur Wahrung der aktienrechtlichen Befugnisse die »Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutscher Bundespost« gegründet wurde. (Post- und Fernmeldewesen)

Universal-Lexikon. 2012.

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